Mobile Telemetrie &
Drahtlose Datenerfassung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Nachstehende Bedingungen gelten – soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt – für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Vertragsabschlüsse betreffend die Lieferung von messtechnischen Datenerfassungs- und Kommunikationsgeräten, Zubehör und Ersatzteilen durch uns.

    Weiterhin gelten diese Bedingungen sinngemäß auch für Schulungen, Seminare, Inbetrieb­nahmen, Reparaturen, Auftragsentwicklungen, Studien, Expertisen und andere Dienst­leistungen.

    Erfüllungsort für beide Teile ist Otterfing, Gerichtsstand ist München.

    Für sämtliche Angebote und Vertragsabschlüsse sind allein unsere Lieferbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.

    Im Hinblick auf die ständige Weiterentwicklung der Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren Druckschriften und unserem Online-Katalog gemachten Angaben vor. Insbesondere Bilder können vom aktuellen Produktstand abweichen.

    Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der schriftlichen Bestätigung.

    Unsere Angebote sind für uns freibleibend. Zwischenverkauf ist uns vorbehalten. Aufträge, die sich auf solche Angebote beziehen, gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen.

  2. Preise

    Die Preise für Warenlieferungen verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ab unserem Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von gegenwärtig 19% (Stand 01.01.2022).

    Für immaterielle Leistungen gelten folgende Regelsätze zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer:

    • Techniker: 85 Euro/Std.
    • Ingenieure: 130 Euro/Std.
    • Leitende Angestellte: 155 Euro/Std.
    • Schulungen: 165 Euro/Std.
    • Reisezeiten: 65 Euro/Std.
    • Kilometerpauschale: 0,40 Euro

    Bei mehrtägigen Leistungen am Ort des Kunden gelten Tagessätze, die dem 10fachen der o.g. Stundensätze entsprechen. Zusätzlich anfallende Spesen für Verpflegung und Übernachtung sind damit vollständig abgegolten.

    Für Lieferungen in Länder außerhalb Deutschlands aber innerhalb der EU entfällt die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern der Käufer seine europäische Steuernummer (VAT) angibt.

  3. Zahlungsbedingungen / Rücktritt / Verzug

    Bei Verkäufen von messtechnischen Datenerfassungs- und Kommunikationsgeräten, Zubehör und Ersatzteilen richten sich die Zahlungsbedingungen nach den jeweils getroffenen Verein­barungen.

    Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht gesondert vereinbart, 10 Tage netto.

    Für kundenspezifische Auftragsentwicklungen gelten die folgenden Zahlungsziele unmittelbar nach

    Rechnungsstellung:
    Bei Auftragsvergabe:30% des Auftragsvolumens
    Bei Lieferung: 60% des Auftragsvolumens
    Nach Beseitigung der Restmängel: 10% des Auftragsvolumens

    Bei Überschreitung von Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Diese betragen 5% des Rechnungsbetrages zzgl. dem Basiszinssatz von gegenwärtig -0,88% (Stand 01.01.2022).

    Gegen unsere Zahlungsansprüche kann mit Gegenansprüchen nur aufgerechnet werden, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurück­behaltungsrechten ist ausgeschlossen.

    Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung unserer Rechte aus verlängertem Eigentumsvorbehalt unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Kaufvertrages bleibt hiervon unberührt. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle unseres Rücktritts oder der Geltendmachung des verlängerten Eigentumsvorbehalts die sofortige Abholung und Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes durch uns zu dulden. Verweigert er dennoch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes, so sind wir unbeschädigt des Rechts auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, eine tägliche Vertragsstrafe von 0,4% des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Kaufgegenstandes oder durch spätere erneute Lieferung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Durch Sicherheitsleistungen kann der Käufer unsere Wiederinbesitznahme abwenden.

    Bei Rücktritt vom Vertrag hat uns der Käufer für die bis dahin erfolgte Abnutzung der gelieferten Gegenstände zu entschädigen. Die Abnutzung errechnet sich aus 4% pro Monat oder 0,2% pro Werktag ab Lieferung vom ursprünglichen Neuwert des Kaufgegenstandes. Darüber hinaus ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1,5% des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet. Auf alle hier aufgeführten Gebühren und Strafen wird grundsätzlich, auch bei Vertriebsgesellschaften, kein Rabatt gewährt.

  4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des verlängerten Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

    Solange der verlängerte Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Kaufgegenstandes ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Etwaige aus derart unzulässigem Verhalten des Käufers ihm gegen Dritte entstehende Forderungen tritt der Käufer hiermit an uns zu unserer Sicherung ab.

    Bei Eingriffen und drohenden Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Käufer uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen und seinerseits alles Erforderliche zu unternehmen, um derartige Eingriffe zu beseitigen. Der Käufer hat die Kosten – auch anwaltliche Beratungskosten – der von uns geeignet erscheinenden Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs - auch soweit sie von uns vorgenommen werden - zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.

    Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten nicht nach und machen wir unseren verlängerten Eigentumsvorbehalt geltend, so kann in keinem Fall eingewendet werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse.

  5. Lieferung

    Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers und, wenn nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, durch den Paketdienst UPS. Mit der Übergabe an den Paketdienst geht die Gefahr auf diesen über. Verluste, Verwechslungen, Beschädigungen, Beschlagnahme und dergleichen während der Beförderung berechtigen in keinem Falle zu Schadensersatz­ansprüchen gegen uns.

    Für den Versand von Waren berechnen wir:
    Versandkostenpauschale:

    30 Euro für Lieferungen innerhalb Deutschlands
    80 Euro für Lieferungen innerhalb der EU
    350 Euro für Lieferungen außerhalb der EU

    Transportversicherung: 1,0 % des Warenwertes

  6. Lieferzeit

    Wir sind um eine termingerechte Auslieferung des Kaufgegenstandes bemüht. Ein verbindlicher Liefertermin kann jedoch in keinem Falle zugesagt werden. Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden.

    Wird aus Gründen, die von der Tentaclion GmbH nicht zu vertreten sind, ein verbindlicher Termin überschritten, so verschiebt sich dieser Termin angemessen. Die Tentaclion GmbH kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn der ursprüngliche Liefertermin aus Gründen, die von der Tentaclion GmbH nicht zu vertreten sind, um drei Monate überschritten ist. Dies gilt insbesondere bei Lieferverzögerungen, die auf Streik, Aussperrung, Nichterteilung von öffentlichen Genehmigungen oder auf Nichterfüllung von rechtzeitig mit Dritten, insbesondere den Zulieferern der Tentaclion GmbH, abgeschlossenen Verträgen beruhen.

    Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch dann keine Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte des Käufers, insbesondere Schadenersatz wegen Verzugs oder Nicht­erfüllung sind in jedem Falle ausgeschlossen.

  7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

    Für die von uns hergestellten und gelieferten Gegenstände übernehmen wir, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten vom Tage der Lieferung an. Die Gewährleistung geht jedoch in keinem Falle und aus keinem Grunde über den einfachen Ersatz der anerkannt schadhaften Teile hinaus.

    Die Gewährleistung findet keine Anwendung auf Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung der gelieferten Ware entstanden sind.

    Speziell auf Kundenwunsch entwickelte und konfigurierte Geräte sind vom Umtausch ausgeschlossen.

    Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Haftungsansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.

    Auf unserer Homepage befinden sich Verweise (Links) auf ausgewählte Seiten anderer Anbieter, die unser Vertrauen genießen. Trotz sorgfältigster Prüfung unterliegen deren Inhalte nicht unserer Verantwortung und können nicht gegen uns verwendet werden.

  8. Reparaturen

    Bei Reparaturen, die nicht Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung sind, verpflichtet sich der Besteller, uns uneingeschränkten Besitz an dem Reparaturgegenstand einzuräumen und überträgt uns ausdrücklich den Besitz der Reparatursache. Falls an dieser fremde Eigentumsrechte bestehen, hat der Besteller uns dies anzuzeigen.

    Bei der Einsendung von Geräten zur Reparatur ist seitens des Kunden unbedingt darauf zu achten, dass jegliches funktionell notwendiges Zubehör mitgeliefert wird.

    Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

    Wir bemühen uns, die Reparatur so schnell wie möglich abzuwickeln, jedoch muss in Einzel­fällen, z.B. bei notwendiger Beschaffung spezieller Ersatzteile, auch mit Ausfallzeiten von einigen Wochen gerechnet werden.

  9. Leihstellungen

    Bei Leihstellungen für Systemtests gewähren wir, sofern nicht gesondert vereinbart, eine kostenlose Leihfrist von 2 Wochen. Kommt der Leihnehmer bei der Rückgabe in Verzug, so hat er uns pro überzogenen Werktag der Leihfrist eine Leihgebühr in Höhe von 0,2% vom Neuwert des Leihgegenstandes zu zahlen. Darüber hinaus ist der Leihnehmer zur Zahlung einer Mahngebühr in Höhe von 50€ verpflichtet. Bei Beschädigungen von Leihsystemen durch den Leihnehmer, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Handhabung zurückzuführen sind, sind die Reparaturkosten zur Herstellung des Auslieferungszustandes entsprechend unseres Material- und Personalaufwands zu erstatten. Auf alle hier aufgeführten Gebühren und Kosten wird grundsätzlich, auch bei Vertriebsgesellschaften, kein Rabatt gewährt.

  10. Übertragung

    Eine Übertragung von Rechten aus dem Kaufvertrag, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig.

  11. Datenschutz

    Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personen- und firmenbezogenen Daten werden bei uns unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

    Die Kundendaten von registrierten Nutzern unseres Internetportals werden verschlüsselt übertragen, so dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

  12. Zusatzbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Beteiligten darüber einig, dass hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst wird.

Zum Ausdrucken der Informationen empfehlen wir, nachfolgende PDF-Datei zu nutzen AGBTentaclionGmbH.pdf

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